AGB

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Heise und Dahmen Fassondreherei GmbH
Konrad-Zuse-Straße 13
42551 Velbert
Postfach 100 422, 42504 Velbert
Tel: 02051 / 92 01 0
Fax: 02051 / 92 01 20
info@heise-dahmen.de

§ 1 Geltung

Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn schriftlich bestätigt. Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß § 310 Abs. 1 BGB.

§ 2 Angebote

Angebote sind freibleibend, sofern nicht als Festpreisangebote gekennzeichnet. Irrtümer vorbehalten. Bestellungen und mündliche Abreden gelten erst nach schriftlicher Bestätigung. Angebote des Bestellers können binnen zwei Wochen angenommen werden.

§ 3 Lieferfristen

Lieferfristen beginnen erst bei Vorliegen aller Voraussetzungen seitens des Bestellers. Bei höherer Gewalt verlängert sich die Lieferfrist. Verzugsentschädigung beträgt maximal 5 %. Schadenersatz bei Verzögerung ist ausgeschlossen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

§ 4 Gefahrübergang

Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Bei Annahmeverzug geht die Gefahr über. Auf Wunsch kann Transportversicherung abgeschlossen werden.

§ 5 Haftung des Bestellers

Bei vom Besteller gestelltem Material haftet dieser für dessen Eignung. Der Lieferer kann anteilige Vergütung verlangen, wenn das Werk durch ungeeignetes Material unbrauchbar wird.

§ 6 Haftung

Mängel müssen sofort schriftlich gemeldet werden. Der Lieferer haftet nur für Mängel beim Gefahrübergang. Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Ersatzansprüche darüber hinaus sind ausgeschlossen, es sei denn es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.

§ 7 Zahlung

Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto, sonst 30 Tage netto zu zahlen. Verzug wird mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst. Der Lieferer kann bei Unsicherheit Leistung verweigern oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferers. Weiterveräußerung ist nur unter Abtretung der Forderung erlaubt. Verarbeitung oder Vermischung führt zu anteiligem Miteigentum. Bei Pfändung ist der Lieferer zu benachrichtigen.

§ 9 Haftungsbeschränkung

Schadensersatz ist ausgeschlossen, außer bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Verjährung nach 12 Monaten, soweit keine andere gesetzliche Regelung gilt.

§ 10 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Velbert, sofern der Besteller Kaufmann ist. Der Lieferer kann auch am Sitz des Bestellers klagen.

§ 11 Schlussbestimmung

Unwirksame Klauseln berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Bei unzumutbarer Härte kann hiervon abgewichen werden.

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